Seit dem 20. August 2021 gelten laut Corona-Schutzverordnung neue Regeln für unsere Gemeinde. Es ist die 3G-Regel anzuwenden, d.h Besucher müssen für Gottesdienste und Veranstaltungen in den Kreisen einen Impfausweis, Genesenennachweis oder einen aktuellen Testnachweis mitbringen. Schulpflichtige benötigen keinen Nachweis, erwachsene Schüler werden gebeten einen Schülerausweis mitzubringen. Nichtschulpflichtige Kinder sind getesteten Personen gleichzustellen.
Eine Maske muss weiterhin mitgebracht, aber nicht dauerhaft am Platz getragen werden.
!Aufgrund einer Übergangsregelung gelten diese Bestimmungen erst ab Montag, 23.08.21.
Für den Gottesdienst am 22.08. gelten weiterhin die bisherigen Regeln, d.h. Zutritt für Jeden und Maskenpflicht am Platz!
Hinweis: Für die Impfnachweiskontrolle ab nächster Woche wird gebeten, wenn möglich den Impfnachweis digital auf dem Handy nachzuweisen.